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Der Grundbesitz der Industrie- und Handelskammer für das Memelgebiet 1929 I. Das Börsengebäude Die lebhafte Entwicklung des Schiffsverkehrs und des Holzhandels um 1770 steigerte einerseits das Bedürfnis nach einem ausreichend geräumigen Börsengebäude, gab andererseits die Möglichkeit, die Mittel dafür zu beschaffen. Die Kaufmannszunft führte durch gemeinsamen Beschluß eine freiwillige Ausfuhrabgabe auf Holz, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchte, Flachs, Hanf und Leinsaat ein. Die Abgabe wurde zum erstenmal im Jahre 1776 erhoben und erbrachte noch im gleichen Jahr so viel, daß mit dem Bau des Börsengebäudes noch Ende des Jahres begonnen werden konnte. 1777 war das Gebäude fertig. Der Grundriß war ein gleichseitiges Achteck von 40 Fuß im Durchmesser, die Höhe betrug 16 Fuß, die Wände bestanden aus Fachwerk, welches außen und innen mit Dielen verschalt war. Das Dach hatte an den vier Seiten ein Frontispiz. Der Bau kostete insgesamt rund 5 000 Gulden. |
Noch lange Jahre nach der Erbauung zogen sich Verhandlungen hin, durch welche die Besitzverhältnisse an Grund und Boden geklärt werden mußten, da sowohl die Stadt wie auch das Gouvernement Eigentumsrechte für sich in Anspruch nahmen. Die Regierung beanstandete zunächst die Erhebung der Ausfuhrabgabe zu diesem Zweck und bestritt der Kaufmannszunft die Kompetenz dazu. Im Laufe der neunziger Jahre gelang allmählich
die Verständigung mit den Behörden, und das Eigentum an Grund und Boden wurde der Kaufmannszunft bestätigt.
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Die Selbstverwaltung der Kaufmannschaft in Memel - Der Grundbesitz der Industie- und Handelskammer 1929. SONDERSCHRIFTEN DES VEREINS FÜR FAMILIENFORSCHUNG IN OST- UND WESTPREUSSEN e.V. Nr. 16, Nachdruck Hamburg 1970 |
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